Ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Verbrauchsdatum. Es ist legal, Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten haben, nach Überprüfung der Genießbarkeit und dem Hinweis darauf, dass sie bereits abgelaufen sind, zu verkaufen. Nach Ablauf des MHD haftet meist nicht mehr allein die Herstellerfirma der Lebensmittel für die Genießbarkeit der Produkte, sondern das inverkehrbringende Unternehmen. Deshalb übernimmt SIRPLUS einen großen Teil der Haftung und stellt zu 100% sicher, dass all unsere Lebensmittel noch genießbar sind.
Die Annahme, dass Supermärkte abgelaufene Lebensmittel nicht verkaufen dürfen, ist nicht richtig. In Deutschland und auch fast allen Ländern der EU, dürfen Lebensmittel bei denen das MHD abgelaufen ist verkauft werden.
Der Handel ist jedoch dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Ware noch einwandfrei ist. Ist dies nicht der Fall, so darf sie nicht im Verkauf verbleiben. Diese Kontrollen sind jedoch mit einem Extraaufwand verbunden, da 100% Verkehrssicherheit gewährleistet werden muss. Für solche Prozesse sind die meisten Unternehmen dementsprechend nicht aufgestellt und entsorgen sie oder melden sich bei uns, damit wir sie retten.
Generell gilt: Wenn Ware nach Ermessen des Anbieters keinerlei Schäden angenommen hat, so darf sie weiterhin verkauft werden. Eine Frist, wie lange dies geschehen darf, gibt es nicht. Ein Händler ist außerdem rechtlich auch nicht dazu verpflichtet, die betreffende Ware im Preis zu reduzieren.
Viele Anbieter reduzieren allerdings von sich aus die Preise schon bevor die Produkte ablaufen. Die Händler:innen sind jedoch dazu verpflichtet, Kund:innen auf die Überschreitung des MHD aufmerksam zu machen.
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